Ergotherapie - häufige gestellte Fragen
Wie melde ich mich zur Therapie an?
- melden Sie sich telefonisch zur Therapie an. Die Telefonnummer finden Sie jeweils bei den TherapeutInnen
- wenn für Sie aktuell kein passender Therapieplatz frei ist, setzen wir Sie auf unsere Warteliste; wenn der passende Platz frei wird, werden Sie von uns verständigt
Brauche ich eine Verordnung und wie erhalte ich diese?
- eine ärztliche Verordnung ist notwendig für die Therapie;
- holen sie sich bei Ihrem Kinderarzt eine Verordnung für 10 x Ergotherapie a 60 min;
- die Verordnung muss eine therapierelvante Diagnose enthalten; bei Unsicherheiten fragen Sie bei Ihrer Therapeutin nach;
- Bringen Sie die ärztliche Verordnung zur ersten Therapiesitzung mit; sollte sich im Lauf der Begutachtung herausstellen, dass Ergotherapie bei Ihrem Kind nicht notwendig oder zielführend sein wird, kann die Therapie auch vor Ablauf der verordneten Einheiten enden;
Wie funktioniert die Verrechnung?
Bei Vertragspartnern der ÖGK erhalten Sie Therapie kostenfrei, bei WahltherapeutInnen:
- die Verordnung falls erforderlich chefärztlich bewilligen lassen (SVS mit Behandlungsplan, KfA). ÖGK und BVAEB sind bewilligungsfrei
- die Therapie vorfinanzieren, das bedeutet, dass Sie die Einheiten direkt nach der Therapie oder nach Erhalt der Honorarnote bezahlen
- nach Ablauf der verordneten Therapie reichen Sie die Honorarnote und den bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten dann die jeweilige Rückerstattung überwiesen
Wie läuft die Ergotherapie ab?
- zu Beginn der Therapie fragen wir Eltern und Kinder über die aktuellen Lebensumstände, Probleme und Ressourcen; dann begutachten wir Ihr Kind gezielt und versuchen die aktuellen Schwierigkeiten und deren Ursachen möglichst genau zu fassen.
- Im Anschluss an die Befundung legen wir mit Ihnen gemeinsam Therapieziele fest, an denen wir in den nächsten Stunden arbeiten möchten
- Wenn es für die Therapie erforderlich ist, tauschen wir uns mit anderen Gesundheitsberufen (zuweisenden ÄrztInnen oder TherapeutInnen) und nach Wunsch auch mit den PädagogInnen oder SozialarbeiterInnen aus,
Wie lange braucht mein Kind Ergotherapie?
Das Ausmaß der notwendigen Therapie-Stunden ist bei jedem Kind unterschiedlich; Die Stärke der Beeinträchtigungen im Alltag sind, individuelle Lebensumstände oder zusätzliche Therapieangebote beeinflussen die Dauer und Frequenz der Therapie. Wenn das Kind in seinen Alltagshandlungen und in seinem Verhalten seinen Möglichkeiten entsprechend kompetent ist, wird die Therapie beendet oder pausiert.
Wie viel kostet die Ergotherapie?
Die Einheit Ergotherapie (60min) kostet €110. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine Rückerstattung.
BVAB, SVS: Rückerstattung ca.€74/Einheit
ÖGK, KfA Rückerstattung ca. €60/Einheit ,
Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die gesamten Therapiekosten.
Absagen/nicht entschuldigte Termine:
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen können, sagen Sie diesen bitte schriftlich per sms oder email 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin unter der Telefonnummer Ihrer Therapeutin ab. Nicht entschuldigte Termine werden in Rechnung gestellt.
Bei Krankheit kann es vorkommen, dass der Termin nicht zeitgerecht abgesagt werden kann. Pro 10er Serie können Sie einen Termin kurzfristig aufgrund von Krankheit absagen, weitere kurzfristig - auch im Falle von Krankheit - abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per email unter irmgard.himmelbauer@gmail.com DANKE!